Geltungsbereich, Definition
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Herstellung, den Verkauf sowie die Lieferung von Waren, Werk- und Dienstleistungen durch uns, die DieLei Dienstleistungsgesellschaft gemeinnützige GmbH, Zwickauer Str. 137, 08468 Reichenbach, vertreten durch den/die Geschäftsführer. Diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten im vorgenannten Geschäftsbereich für sämtliche zukünftige geschäftliche Beziehungen zwischen uns und den Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB) sind, auch wenn auf diese AGB später nicht mehr ausdrücklich hingewiesen wird.
- Diese AGB enthalten die zwischen uns und dem Kunden für den Verkauf und die Lieferung von Waren, Werk- und Dienstleistungen ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht anerkannt und ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann gültig, wenn wir diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmen.
- Kunde im Sinne dieser AGB ist, wer an uns eine Bestellung/Auftrag abgibt oder mit uns einen Vertrag abschließt.
- Leistungs- und Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in 08468 Reichenbach.
Vertragsabschluss, Garantie, Bedingungen
- Die von uns zur Verfügung gestellten Produktentwürfe, Prospekte, Werbeunterlagen stellen selbst noch kein Angebot für einen Vertragsabschluss dar.
Der Kunde erhält auf Wunsch ein rechtsverbindliches Angebot.
Änderungen der technischen Daten, Daten zum Dienstleistungsablauf und zum Tag der Dienstleistungserbringung stehen immer unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Zustimmung des Kunden zum Angebot. - Garantien und Eigenschaftszusicherungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch unsere Geschäftsführung erfolgen. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündlich bestimmte Eigenschaften der Ware über die Produktbeschreibung hinaus zuzusichern. Ebenso sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt ergänzende zusagen zum Dienstleistungsumfang zu geben. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Von uns gegebene Zusicherungen sind ohnehin nur dann als Garantien zu verstehen, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Verweise auf Herstellergarantien begründen keine Garantieansprüche gegen uns.
- Zeugnisse und Bescheinigungen, etwa über die Einhaltung bestimmter technischer Regelwerke, sind nicht Auftragsgegenstand, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wird.
Preise, Preiserhöhungen
Alle in den von uns veröffentlichen Produktkatalogen, Prospekten und sonstigen Werbeunterlagen genannte Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und zzgl. Versandkosten, es sei denn es ist ausdrücklich etwas Abweichendes angegeben. Bei Aufträgen über mehrere Positionen haben die Preise für einzelne Positionen eines Auftrags nur Gültigkeit bei Erteilung des angebotenen Gesamtauftrages.
Lieferung, Gefahrübergang
- Bei Lieferungen erfolgt der Transport der Ware, wenn wir die Ware auf Verlangen des Kunden an einen anderen Ort als deren Geschäftssitz versenden, auf Gefahr des Kunden, sobald wir die Ware der Transportperson ordnungsgemäß verpackt übergeben haben. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt dies nicht. In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über oder wenn er im Verzug der Annahme ist.
- Ist mit dem Kunden freie Anlieferung vereinbart, so geht im Fall des Gefahrübergangs bei Übergabe die Gefahr mit der Ankunft des Fahrzeuges vor der Lieferanschrift zu ebener Erde, bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug in zumutbarer Weise erreichbar ist, über. Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies technisch erforderlich ist, die zum Abladen erforderlichen Gerätschaften und/oder Mitarbeiter zu stellen.
- Die Lieferung ist vom Kunden bei Empfang unverzüglich auf Übereinstimmung mit seiner Bestellung, Vollständigkeit und offensichtliche Transportschäden zu prüfen. Beanstandungen hat der Kunde insoweit unverzüglich uns gegenüber mitzuteilen, im Fall offensichtlicher Transportschäden auch unmittelbar dem Transporteur.
Liefer- und Ausführungszeiten, Selbstbelieferungsvorbehalt
- Termine oder Fristen für die Lieferung oder die Erbringung der Leistungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn hierüber eine ausdrückliche schriftliche Einigung oder eine Einigung in Textform (z. B. E-Mail oder Telefax) der Vertragsparteien stattgefunden hat.
- Sind bestellte Waren oder die zur Erbringung unserer vertraglichen Leistungen erforderlichen Materialien nicht verfügbar, weil wir trotz eines entsprechenden Einkaufsvertrags, der den Auftrag des Kunden abdeckt, selbst nicht von unseren Lieferanten beliefert werden, ohne dass uns hieran ein Verschulden trifft, dann verlängern sich die Liefer- oder Ausführungszeiten gegenüber dem Kunden entsprechend um die eingetretene Verzögerung. Hierüber wird der Kunde von uns unverzüglich informiert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich unsere Selbstbelieferung um voraussichtlich mehr als vier Wochen über den ursprünglich vereinbarten Liefertermin hinauszieht, und er uns zuvor eine angemessene Frist zur Leistungserbringung gesetzt hat. Solange und soweit sich herausstellt, dass wir von unserem Lieferanten endgültig nicht mehr beliefert werden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hierüber wird der Kunde von uns unverzüglich informiert und im Fall der Rücktrittserklärung werden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
- Für Verzögerungen, die auf höherer Gewalt beruhen, haften wir nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.
Gewährleistung
- Gewährleistung gegenüber Verbrauchern:
(a) Die Gewährleistung wegen anfänglicher Mängel erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(b) Im Fall der Nachbesserung muss der Kunde uns insgesamt zwei Nachbesserungsversuche einräumen, wenn er uns nicht zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die ergebnislos abgelaufen ist, oder wenn die Nachbesserung aus anderen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen oder nicht zumutbar ist. - Gewährleistung gegenüber Unternehmern:
(a) Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln (gesetzliche Gewährleistung) ist grundsätzlich zunächst auf die Nacherfüllung beschränkt, das heißt wir können nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Der Kunde hat uns umgehend und ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Bei einem Verstoß hiergegen sind wir von der Haftung für die insoweit daraus entstehenden Folgen befreit. Der Kunde darf den Mangel selbst oder durch Dritte nur dann beseitigen lassen und Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn dies dringend notwendig ist, beispielsweise zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden. Die ausgetauschten Waren hat der Kunde unverzüglich an uns herauszugeben.
(b) Für den Fall, dass die Nacherfüllung als fehlgeschlagen anzusehen ist oder dass die Nacherfüllung trotz angemessener Fristsetzung nicht rechtzeitig erfolgt, ist der Kunde berechtigt, seine Gegenleistung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Für unsere Haftung für durch die mangelhafte Ware verursachte Schäden gilt die nachfolgende Ziffer VIII.
(c) Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr ab Lieferung der Waren. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB bzw. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
Allgemeine Haftungsbeschränkung
- Soweit der Vertrag einschließlich dieser AGB keine anderweitigen, abweichenden Bestimmungen enthält, haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Personenschäden, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung aufgrund ausdrücklich gegebener Garantien und die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind die grundlegenden elementaren Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit wir nur in leicht fahrlässiger Weise gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen, ist unsere Haftung hierbei der Höhe nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Soweit der Vertrag einschließlich dieser AGB nichts anderes vorsieht, gelten gegenüber Unternehmern die gesetzlichen Regelungen zur Verjährung mit der Maßgabe, dass die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt wird. Dies gilt nicht für die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Sämtliche Haftungsbeschränkungen des Vertrags einschließlich dieser AGB gelten auch unmittelbar zugunsten unserer Organe sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Zahlungsbedingungen, Zahlungs- und Annahmeverzug des Kunden
- Unsere Forderungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, zahlbar zehn Tage netto nach Erhalt der Rechnung. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind; für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich.
- Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf die nicht oder schlechter gesicherten Schulden anzurechnen sowie zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung.
- Der Kunde kann ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsbehältnis beruht. Ein Recht zur Aufrechnung oder zum Zurückbehalt steht dem Kunden darüber hinaus nur dann zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurde oder unbestritten ist.
- Die Abtretung jeglicher Forderungen oder Ansprüche gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zumindest in Textform zustimmen. Wir sind zur Zustimmung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer ein berechtigtes Interesse an der Abtretung nachweist. Das Abtretungsverbot betrifft auch die Gewährleistungsansprüche; diese stehen lediglich dem Kunden zu. Dieses Abtretungsverbot gilt nicht, wenn das Rechtsgeschäft, das die Forderung begründet hat, ein beiderseitiges Handelsgeschäft ist oder wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.
- Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse oder unser Anspruch auf die Leistung des Kunden ist aus anderen Gründen offensichtlich nicht gefährdet.
- Anschriftenänderungen, Veränderungen in der Firmeninhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände des Kunden sind uns nach deren Eintritt unverzüglich und zumindest in Textform anzuzeigen.
- Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden sind wir berechtigt, zu liefernde Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Wir können uns hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Die Lagerkosten werden pauschal mit 1 % des Nettorechnungswertes der eingelagerten Ware pro Monat in Rechnung gestellt, höchstens jedoch in Höhe von 100 € pro Monat. Wir sind berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und sodann in Rechnung zu stellen. Im Gegenzug ist auch der Kunde zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind.
- Treten wir in Folge des Annahmeverzuges des Kunden vom Vertrag zurück, so sind wir bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20 % des vereinbarten Nettorechnungswertes zu fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist im Gegenzug ebenso zum Nachweis berechtigt, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei einem Fernabsatzvertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen, d. h. einem Vertrag, der ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, Internet, Telefon, Telefax, Brief) zustande kommt, folgendes Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt im Falle eines Kaufvertrags vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, ansonsten ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
DieLei Dienstleistungsgesellschaft gemeinnützige GmbH
Zwickauer Str. 137, 08468 Reichenbach
Tel.: 03765-3875942; Fax: 03765-3875943
E-Mail:
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht besteht nicht in den gesetzlich explizit vorgesehenen Fällen (§ 312 Abs. 2 und 3 BGB), d.h. es besteht insbesondere nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, sowie für Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen.
- Ende der Widerrufsbelehrung –
Eigentumsvorbehalt
- Von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Kommt der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren zurück zu verlangen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen bezüglich der in unserem (Mit-) Eigentum stehenden Waren sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
- Der Kunde ist berechtigt, den gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang und nach Maßgabe dieses Vertrags weiter zu veräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten zustehen, in Höhe des Rechnungswertes bzw. entsprechend dem Wert der gelieferten Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen hiermit die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns aber vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die nicht uns gehören, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Werts der von uns gelieferten Vorbehaltsware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen, vermischt oder verbunden wird.
- Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, wenn und soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt (Schutz vor Übersicherung).
- Der Sicherungszweck des in den vorstehenden Absätzen beschriebenen Eigentumsvorbehalts erstreckt sich auf sämtliche offene Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent) aus der laufenden Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden, der Unternehmer ist.
Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, werden ausschließlich nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und ggf. des Telemediengesetzes gespeichert und verarbeitet, wenn und soweit diese Daten für die Durchführung und Abwicklung des Vertrages und der Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten - vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Mitteilungspflichten wie bspw. gegenüber Ermittlungsbehörden - nur mit Zustimmung des Kunden an Dritte weitergegeben.
Verbraucherstreitbeteiligung
Erklärung gemäß § 36 Absatz 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die DieLei Dienstleistungsgesellschaft gemeinnützige GmbH erklärt sich nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von
§ 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG)
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/ odr/ finden.
Schlussbestimmungen
- Für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts anwendbar.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der DieLei Dienstleistungsgesellschaft gemeinnützige GmbH in reichenbach/Vogtl., sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir behalten uns allerdings vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- Ist eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für nicht durch Auslegung zu schließende Vertragslücken.